Lehre und ForschungHabilitation
Um sich erfolgreich auf eine wissenschaftliche Stelle mit Lehrverpflichtung, zum Beispiel eine Professur, zu bewerben, ist es wichtig Lehrerfahrung nachweisen zu können. Um dies zu erleichtern, bietet unsere Fakultät ein Lehrzertifikat an. Dieses bestätigt, daß Lehre in Art und Umfang geleistet wurde, die auch für einer Habilitation ausreicht. Um dieses zu erhalten, stellt man einen formlosen Antrag dem das Formblatt Nachweis Lehrveranstaltungen beigelegt ist.
Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem Fach oder Fachgebiet der Biowissenschaften durch die Fakultät. Die Habilitationskonferenz besteht aus allen der Fakultät angehörenden Professoren und Professorinnen und Privatdozenten und Privatdozentinnen, die hauptberuflich an der Universität tätig sind und entscheidet über die Habilitation aufgrund der folgenden Habilitationsleistungen:
- der Vorlage einer Habilitationsschrift oder wissenschaftlicher Veröffentlichungen, aus denen die Eignung des Bewerbers /der Bewerberin zu der den Professoren und Professorinnen aufgegebenen Forschungstätigkeit hervorgeht: Habilitationsthesis.
- eines wissenschaftlichen Vortrages vor der Habilitationskonferenz mit anschließender Aussprache;
- einer studiengangbezogenen Lehrveranstaltung zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung.
- Nachweis Lehrveranstaltungen
Die genaue Regelungen in bezug auf das Habilitationsverfahren kann man in der Habilitationsordnung und im Merkblatt zum Habilitationsverfahren finden.
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Der Prodekan für Habilitationen und Forschung ist Prof. Alexis Maizel