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Exchange Programs - Erasmus Placement

Praktika im Ausland:

 

Erasmus-Praktika-Programm

Erasmus-Praktika-Programm ist eine Förderline des Erasmus + Programs. Es bestehen sehr gute Chancen, ein solches Stipendium zu erhalten.

Was wird gefördert:

Gefördert werden 2-12 monatige Praktika, gerne auch bei Unternehmen und Forschungseinrichtungen ausserhalb einer Universität. Diplom- und Masterarbeiten sind auch praktische Arbeiten. Die Praktika müssen in einem Zusammenhang mit dem Studium stehen und anerkannt werden (jedoch nicht zwingend als Studienleistung).

Sie müssen das Praktikum selbst organisieren und dies dann mit der Erasmuskoordinatorin absprechen.

Wer wird gefördert:

Heidelberger Studierende im Lehramts-, Bachelor- und Masterstudium. Gefördert werden  können auch Studierende, die schon mit Erasmus im Ausland waren. Jeder Studierende hat ein Erasmus Förderkonto von 12 Monaten pro Studienphase (Bsc/MSc/PhD), Lehramtstudierende 24 Monate.

Neben Studierenden können auch Graduierte im Rahmen des Programms gefördert werden, als z.B. zwischen Bachelor und Masterstudium. Wichtig ist hierbei, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beendet ist. Ein Praktikum als Graduierte/r wird zum vorherigen Studienzyklus hinzugerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sind.

Wohin:

Förderfähige Länder sind:

Mitgliedsstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Zypern, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie die zugehörigen Überseegebiete)
Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
• Türkei
• Mazedonien

Ausgeschlossen sind Praktika an folgenden Einrichtungen:

  • bei allen Europäischen Institutionen
  • bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
  • bei nationalen/diplomatischen Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes der Geförderten
  • bei UN-Einrichtungen und deren Unterorganisationen

Voraussetzungen

  • Praxisaaufenthalt im Rahmen des Studiums, selbst organisiert
  • Anerkennung des Praktikums als studienbezogen (durch die Koordinatorin)
  • Aufenthalt in einem der Förderländer 
  • mindestens 2 Monate

Unterstützung

Die Förderhöhe ist abhängig vom Zielland und liegt bei etwa 250,00 - 350,00 EUR pro Monat.

Vergütungen werden nicht mehr mit verrechnet. Das Erasmusstipendium ab 300 Euro zählt als Einkommen beim Auslandsbafög.

Informationen und Antragsstellung

Die Universität Heidelberg kooperiert mit der Hochschule Karlsruhe und hat Aufgaben auf diese übertragen. In Karlsruhe ist die Koordinierungsstelle KOOR/BEST zuständig für die Auswahl und die finanzielle Zuwendung.

Sie können sich fortlaufend bewerben, allerdings müssen KOOR/BEST Ihre vollständigen Unterlagen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vorliegen.

  • Das Bewerbungsformular für ein Erasmus-Stipendium mit persönlichen Daten und Bankverbindung
  • Das Training Agreement zwischen Praktikumsstelle, Hochschule (Erasmuskoordinatorin) und Student
  • Den Questionnaire and check list for professional, cultural and linguistic preparation
  • Die Versicherungserklärung mit Angaben zu nachfolgend genannten Versicherungen mit dem Namen der Versicherungsgesellschaft, der Versicherungsnummer und Kostenangaben pro Monat, bezogen auf die Dauer des Praktikums:
  1. Krankenversicherung (= PFLICHT). Angabe der studentischen Kranken-Pflichtversicherung bzw. evtl. Familienversicherung oder private Krankenversicherung.
  2. Unfallversicherung (=PFLICHT). Angaben zu einer privaten Unfall- / Familienunfallversicherung für das Ausland. Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz durch die Praktikumsstelle alleine reicht nicht aus.
  3. Haftpflichtversicherung(=PFLICHT). Angaben zu einer Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz durch die Praktikumsstelle alleine reicht nicht aus.

    HINWEIS: Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn bietet ein Versicherungspaket an, in dem alle drei o. g. Versicherungen enthalten sind. Zuständig beim DAAD ist Frau Palm, Tel. 0228 / 882-294 oder -400, E-Mail:

    palm@daad.de

 

ERASMUS - Placement Agreement

Nach Erhalt aller o. g. Unterlagen wird der monatliche Aufenthaltszuschuss kalkuliert und das Placement Agreement ausgestellt und den Studierenden per E-Mail-Anhang zugesandt. Es muss von dem Studierenden unterzeichnet und an KOOR/BEST zurückgesandt werden. Nach Eingang des unterzeichneten Placement Agreements bei KOOR/BEST und vorliegen der vollständigen Bewerbungsunterlagen, wird der erste Teilbetrag des Zuschusses angewiesen.